Braucht die Schule einen Förderverein?

Wann immer in der Schule Gelder ausgegeben werden sollen, gibt es dafür vier verschiedene Optionen:

  1. Die Schule kann über das Schulamt Mittel für Anschaffungen beantragen. Diese werden aber nur unter strengen Auflagen und nur für bestimmte Zwecke - etwa zur unmittelbaren Vermeidung von Unterrichtsausfall - gewährt. Auch stehen die Mittel des Schulamts natürlich verschiedenen Schulen gleichermaßen zu. Und auch andere Schulen melden berechtigterweise Bedarf in verschiedensten Sachen an.
  2. Die Klassen können über deren Elternschaft eine Klassenkasse führen. Diese wird aber nur für Mittel eingesetzt, die die einzelne Klasse unmittelbar benötigt. So kann man über eine Klassenkasse Nachmittagsverpflegungen, Bastelutensilien odgl. finanzieren.
  3. Eltern können in Eigeninitiative zusammen aus eigenen Mitteln einen Bedarf spontan decken. Doch auch dieser Weg dürfte nur innerhalb einer Klasse wirklich gut funktionieren, in der Eltern sich gut kennen und gegenseitig vertrauen. Hat man in einen solchen "Topf" eingezahlt, kann man diese Zahlung auch nicht als Spendenzahlung abrechnen.
  4. Der Förderverein dient vor allem dem Zweck, Gelder langfristig und im größeren Rahmen für Beschaffungen der gesamten Schule oder zumindest eines größeren Kreises an Schülern einzusammeln. Als anerkannt gemeinnütziger Verein kann er Spendenzahlungen an den Verein quittieren. Der Förderverein ist kein Gremium der Schule und unterliegt darum nicht direkt dem Schulgesetz, seine Mittel sind nicht Eigentum des Schulamts und dieses kann darum nicht darüber verfügen. Da sich der Förderverein per Satzung zur Unterstützung der Grundschule am Planetarium verpflichtet hat, kommen dieser auch die finanziellen Mittel des Fördervereins unmittelbar zugute.

Die Frage, ob man einen Förderverein braucht, hängt deshalb sehr an der Frage, ob die Schule sich die Option offen halten möchte, Anschaffungen zu organisieren, für die aus öffentlicher Hand oftmals keine Mittel bereit gestellt werden (können) und für die die Kapazitäten einer Klassenkasse oder einer Elterninitiative nicht ausreichen dürften.

Zuletzt aktualisiert am 24.02.2020 von Thomas Urban.

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