Welche Risiken geht man als Vorstandsmitglied ein?

Die Satzung des Fördervereins beschränkt in §11 die Haftbarkeit eines Vorstandsmitglieds auf Vorsatz. Die Arbeit erfolgt ehrenamtlich und erfordert keinen Profi, sondern nur ausreichend Engagement und Interesse am Bestehen des Vereins.

Wenn man seine Arbeit stets im Vorstand abstimmt und auf Alleingänge verzichtet, riskiert man im Grunde auch nichts.

Ein wichtiger Tagesordnungspunkt der jährlichen Mitgliedervollversammlung ist die Entlastung des Vorstands. Nachdem der Vorstand seine Arbeit im letzten Jahr ausführlich erklärt hat, erteilen die anwesenden Mitglieder dem Vorstand Entlastung, d.h. sie übernehmen kollektiv und im Namen aller Mitglieder (auch der nicht anwesenden!) die Verantwortung für die zurückliegende Arbeit des Vorstands. Wird die Entlastung verweigert, ändert dies nichts an der eingeschränkten Haftbarkeit der Vorstandsmitglieder, sondern begründet üblicherweise eine Neuwahl des Vorstands.

Zuletzt aktualisiert am 24.02.2020 von Thomas Urban.

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